Reithallenbelegung

Hier finden Sie Informationen zur regelmäßigen und aktuellen Belegung unserer Reithalle.

Regelmäßige Belegung ab 09. September 2026:

  Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag
08:30 - 10:30              
10:45 - 11:15 Schule1) Schule1) Schule1)        
12:45 - 13:30 Bodenbearbeitung / Hallenberegnung
13:30 - 14:00              
14:30-15:30   Voltigieren3)
(14:30 -15:30 ein Zirkel)
         
15:30 - 16:30     Voltigieren3)
(15:30-16:30            ein Zirkel)
       
16:00 - 17:00              
17:00 - 18:00   ab ca. 17:45 Aufbau Sprünge   17:30 - 19:30 Dressurstunde3)      
18:00 - 19:00   Springstunde bis 19:29        
19:00 - 20:00            
20:00 - 21:00              
1) 1 Zirkel; mit Rücksicht kann auch geritten werden (werden geführt)      
2) Abweichungen werden durch Aushang bekannt gegeben        
3) es kann mit Rücksicht geritten werden (kein Longieren)        
Hallenbodenbarbeitung täglich morgens oder von 12:45-13:30 Uhr (Abweichungen bei Lehrgangsbetrieb) und bei Bedarf 
Aus Sicherheits- und Versicherungsgründen darf während der Bodenbearbeitung kein Pferd in der Reithalle sein !
Die Belegung durch Lehrgänge wird mit gesonderten Aushängen bekannt gegeben.    
               
Stand: 09.09.2026         STS GmbH  Björn Ahsbahs

Außerdem noch die Bitte das Absammeln der Pferdeäpfel, das Ebnen des Bodens nach dem Wälzen lassen (und ggf. nach dem Longieren)

und den sparsamen Umgang mit dem Strom nicht zu vergessen.

Hallenbodenbearbeitung regelmäßig montags, mittwochs und freitags (Abweichungen bei Lehrgangsbetrieb) und bei Bedarf. Aus Sicherheits- und Versicherungsgründen darf während der Bodenbearbeitung kein Pferd in der Reithalle sein!

Die Belegung durch Lehrgänge werden mit gesonderten Aushängen und weiter unten auf dieser Seite bekannt gegeben.

                                                                                              
STS GmbH
Björn Ahsbahs

Wir möchten darauf hinweisen, dass Hunde in der Reitbahn aus haftungstechnischen Gründen nicht erlaubt sind. Die Zuwiderhandlung wird von Versicherern*innen als fahrlässig eingestuft, so dass der*die Hundehalter*in und die Aufsichtsperson bei Unfällen haftbar gemacht werden können oder zumindest eine Mitschuld tragen. Selbiges gilt auch für das Longieren am Halfter.

 

Automatische Bewässerung

         Je nach Wetterlage wird ab jetzt

mittags um ca. 13:00 Uhr

die Beregnungsanlage automatisch starten!